Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres, d.h. der zurückliegenden zwölf Monate, länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind Arbeitgeber verpflichtet, den jeweiligen Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
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