Eine Kündigung aus Anlass einer Krankmeldung kann gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB verstoßen, weil der Arbeitnehmer mit der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zugleich sein Recht geltend macht, nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen.
Eine unzulässige Maßregelung kommt aber nur in Betracht, wenn gerade das zulässige Fernbleiben von der Arbeit sanktioniert werden soll. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen mit Urteil vom 28.03.2025 entschieden.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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