Ein Vorgesetzter teilte einem Mitarbeiter kurz vor Ende seiner sechsmonatigen Probezeit mit, dass er „natürlich" übernommen werde. Wenig später wurde dem Mitarbeiter aber dennoch gekündigt – innerhalb der Probezeit. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf urteilte: Diese Kündigung ist treuwidrig und daher unwirksam.
Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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