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Eintrag vom 24.06.2025

Probezeitkündigung wegen widersprüchlichen Verhaltens unwirksam

Ein Vorgesetzter teilte einem Mitarbeiter kurz vor Ende seiner sechsmonatigen Probezeit mit, dass er „natürlich" übernommen werde. Wenig später wurde dem Mitarbeiter aber dennoch gekündigt – innerhalb der Probezeit. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf urteilte: Diese Kündigung ist treuwidrig und daher unwirksam.

Recht
Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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