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Eintrag vom 04.06.2025

Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber nach dem Mutterschutzanpassungsgesetz

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Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 ist das Mutterschutzanpassungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, dass Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen können.

Recht

Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei Wochen bis maximal acht Wochen:

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz

Downloads

Übergangsbescheinigung Fehlgeburt bis 31.12.25
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Bescheinigung Fehlgeburt neu
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Ansprechpartner

Gerald Walther

Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung


069 959678-17
0170 5409302