Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 ist das Mutterschutzanpassungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, dass Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen können.
Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei Wochen bis maximal acht Wochen:
Übergangsbescheinigung Fehlgeburt bis 31.12.25
Download lock
Bescheinigung Fehlgeburt neu
Download lock
Gerald Walther
Betriebswirtschaftlicher Berater
Verband Druck + Medien Beratung
g.walther (at) vdm-beratung.de
069 959678-17
0170 5409302