Mit Wirkung zum 1. Juni 2025 ist das Mutterschutzanpassungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, dass Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen können.
 
					Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei Wochen bis maximal acht Wochen:
						Übergangsbescheinigung Fehlgeburt bis 31.12.25
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						Bescheinigung Fehlgeburt neu
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						Gerald Walther
						Betriebswirtschaftlicher Berater 
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