Zuletzt mit Infomail vom 03.08.2020 haben wir zu den Konsequenzen informiert, die sich aus der Rechtsprechung des EuGH zur Unwirksamkeit des sog. „Privacy Shield“ im Hinblick auf die Datenübertragungen in die USA ergeben. Einige deutsche Aufsichtsbehörden haben angekündigt, ab Anfang nächsten Jahres Überprüfungen im Hinblick auf den Datentransfer in die USA in Unternehmen durchzuführen.
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