dmpi
Start News: ÜberblickHomeoffice ist kein milderes Mittel im Rahmen einer Änderungskündigung

Eintrag vom 29.04.2025

Homeoffice ist kein milderes Mittel im Rahmen einer Änderungskündigung

> nächste News aus Recht & Sozialpolitik

In einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart ging es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber im Rahmen einer betriebsbedingten Änderungskündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG verpflichtet ist, einem Arbeitnehmer eine vollständige Homeoffice-Tätigkeit als milderes Mittel anzubieten.

Recht

Ansprechpartnerin

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-22
0175 3394399