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Eintrag vom 04.06.2025

Referentenentwurf Wachstumsbooster

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland“ erstellt.

Das Gesetz umfasst folgende Maßnahmen:

  • Die Wiedereinführung der degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) in Höhe von 30 % für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 1. Januar 2028.
  • Die schrittweise Absenkung der Körperschaftssteuer (von 15 %) auf 10% ab dem Jahr 2028. Durch diese Maßnahme wird die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen in Deutschland bis zum Jahr 2032 auf knapp 25 % reduziert. Personengesellschaften sollen durch eine Absenkung der Steuerbelastung von nicht entnommenen Gewinnen entlastet werden.
  • Die Bruttopreisgrenze, bis zu welcher die günstigere Besteuerung von privat genutzten E-Dienstwagen möglich ist, soll von 70.000 EUR auf 100.000 EUR angehoben werden. Für Elekt-rofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 angeschafft wurden, soll außerdem eine gesonderte degressive Abschreibung eingeführt werden, die im ersten Jahr eine Abschreibung von 75 % ermöglicht.
  • Die Forschungszulage soll ausgeweitet werden. 

Bewertung: 
Mit den angekündigten Investitionsanreizen setzt die neue Bundesregierung ein erstes Signal für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes.
Das späte Einsetzen der Senkung der Körperschaftssteuer ist dem Ziel einer zeitnahen Trendwende der gesamtwirtschaftlichen Lage allerdings abträglich. Es bleibt wesentlich, dass weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Standortschwächen schnell auszugleichen. Hierzu gehört eine Sozialstaatsreform, die für eine Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge sorgt. Die Einkommensteuer muss gesenkt werden, um Arbeits- und Fachkräfte sowie Personenunternehmen zu entlasten.
Weitere Schwerpunkte, die die Bundesregierung angehen muss, sind die stagnierende Produktivität, der Fachkräftemangel und die bürokratischen Lasten. Den nach wie vor großen Handlungsbedarf hat auch das kürzlich veröffentlichte Gutachten des Sachverständigenrates verdeutlicht.

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Referentenentwurf steuerliches Investionssofortprogramm
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