Am 12. September legte die EU-Kommission das bereits angekündigte Entlastungspaket für kleine und mittelständische Betriebe vor. Das Paket beinhaltet neben der Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie sowie einem neuen einheitlichen Regelwerk für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen auch zahlreiche nicht legislative Unterstützungsmaßnahmen.
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