Arbeitnehmer haben für die Dauer von sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen Krankheit. Im Anschluss daran entsteht nur dann ein neuer Anspruch, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einer anderen Krankheit beruht (Erstbescheinigung).
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Melanie Erlewein
Referentin Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
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