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Eintrag vom 12.03.2024

Außerordentliche Kündigung nach Streikteilnahme an einem verbandsfreien Streik

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass die durch den Lieferdienst Gorillas erklärten fristlosen Kündigungen gegenüber als Fahrradkurieren (sog. Rider) beschäftigten Arbeitnehmern wirksam waren.

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