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Eintrag vom 02.07.2024

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Einsatz von ChatGPT?

Arbeitgeber benötigen nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg nicht die Zustimmung des Betriebsrates, um ihren Mitarbeitern die freiwillige Nutzung von ChatGPT am Arbeitsplatz zu gestatten, soweit diese ihre privaten Accounts benutzen.

Recht

Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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