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Eintrag vom 05.06.2024

Arbeitgeber darf die Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben

Der Arbeitnehmer war seit mehr als neun Jahren bei einem Industriebetrieb im Bereich der Produktion als Handwerksmeister beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschnitt bzw. der Montage von Profilen sowie kniende Arbeiten, vor allem bei der Montage. Nachdem er jahrelang anstandslos eine rote Arbeitshose getragen hat, wollte er plötzlich keine Arbeitshose in dieser Farbe mehr tragen.

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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