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Eintrag vom 17.10.2023

Keine Freistellung von Früh- und Spätschichten sowie Samstagsarbeit wegen Kinderbetreuung

Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit Arbeitgeber bei der Festlegung von Arbeitszeiten von Beschäftigten mit Kindern Rücksicht auf die Kinderbetreuung nehmen müssen.

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