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Eintrag vom 12.06.2024

Kündigung eines Auszubildenden – Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit

Das Arbeitsgericht Berlin hatte sich aktuell mit der Frage zu beschäftigen, wann die Grenzen der Meinungsäußerung überschritten sind, vor allem wenn ein Bezug zum Arbeitgeber besteht.

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