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Eintrag vom 05.02.2024

Zusatzurlaubsanspruch erfordert rechtzeitigen Schwerbehindertennachweis

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer einen rechtzeitigen Nachweis ihrer Behinderung vorlegen müssen, um ihren gesetzlichen Zusatzurlaub geltend zu machen.

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