Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur (vorläufigen) Entgeltverweigerung eingeräumt, wenn der Mitarbeiter die letzten 12 Monate bereits schon mehr als 6 Wochen Entgeltfortzahlung verursacht hat, und er sich dann wieder auf eine vermeintliche, entgeltfortzahlungspflichtige Arbeitsunfähigkeits-Erstbescheinigung beruft.