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Eintrag vom 31.01.2024

Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Beweiswert von AU-Bescheinigungen erschüttert sein kann, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung „passgenaue“ Folgebescheinigungen vorlegt.

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