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Eintrag vom 29.05.2024

Arbeitgeberbeiträge allein wirken sich nicht auf die Höhe der Rente aus

Ist ein Rentner weiterhin berufstätig, so ist er grundsätzlich versicherungsfrei und hat keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Die dennoch von seinem Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge wirken sich für den Beschäftigten nicht rentenerhöhend aus. Dies verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, wie das Landessozialgericht (LSG) Hessen entschieden hat.

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Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
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