Ein Arbeitgeber stellte dem örtlichen Betriebsrat nur widerwillig einen Laptop zur Verfügung – und auch nur unter der Voraussetzung, dass das Gerät im Büro fest montiert wird. So geht's nicht, hat nun das Arbeitsgericht Köln entschieden.
Madlena Gänsbauer
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
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