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Eintrag vom 12.02.2024

Nebentätigkeit als Influencer – Unerlaubtes Posten von Bildern aus dem betrieblichen Bereich

Die Veröffentlichung von Beiträgen und Fotos in Social Media Kanälen ist grundsätzlich Privatsache. Problematisch kann es hingegen werden, wenn Beiträge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, die in einem direkten beruflichen Kontext stehen und eine Veröffentlichung durch den Arbeitgeber nicht gestattet wurde.

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Ansprechpartnerin

Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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