Obwohl vorbeugende Gefahrenabwehr in erster Linie im eigenen Interesse eines jeden Betriebes liegt, schreiben einzelne Gesetze die Bestellung von besonderen beauftragten Personen, sogenannte Betriebsbeauftragte vor, die auf eine Vermeidung oder wenigstens Verminderung der betrieblichen Umweltauswirkungen sowie der Risiko- und Gefahrenquellen hinwirken sollen.