Am 17. Dezember 2025 hat das Europäisches Parlament eine einjährige Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sowie weitgehende Entlastungen für Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette beschlossen. Bereits am 18. Dezember 2025 wurden diese Beschlüsse durch den Rat der Europäischen Union bestätigt
Die EUDR gilt damit:
Positiv zu bewerten ist die Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Büchern, Zeitschriften und Zeitungen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung. Dies ist ein klares Signal der EU für die Bedeutung von Printprodukten.
Seit Bekanntwerden der EU-Entwaldungsverordnung war diese von unklaren Fristen, hohem bürokratischem Aufwand und erheblichen Rechtsunsicherheiten geprägt. Insbesondere Unternehmen der Druck- und Medienbranche sowie kleine und mittlere Unternehmen entlang der nachgelagerten Lieferkette waren davon betroffen.
dmpi und die Verbände haben sich in dieser Phase kontinuierlich und geschlossen für zeitliche Klarheit, Planungssicherheit, Bürokratieabbau und einen wirksamen KMU-Schutz eingesetzt. Die nun beschlossenen Anpassungen sind ein direktes Ergebnis dieses Engagements.
dmpi und die Verbände begrüßen ausdrücklich die Beendigung der langen Phase der Rechtsunsicherheit durch die Verschiebung der EUDR und die inhaltlichen Entlastungen. Die Entscheidung der EU stärkt die Planungssicherheit der Unternehmen und berücksichtigt die realen Strukturen der Druck- und Papierverarbeitungs-Industrie.
Im Rahmen der anstehenden Revision der EUDR bis April 2026 werden sich dmpi und die Verbände weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass
Pressemitteilung BVDM
18. Dezember 2025
EUDR: Einigung bringt dringend benötigte Entlastung
für die Druckindustrie
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EUDR HS-Code 49-12-2025
15. Dezember 2025
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EUDR HS-Code 48-12-2025
15. Dezember 2025
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Pressemitteilung BVDM
26. November 2025
EUDR: EU-Parlament beschließt Verschiebung der EUDR
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Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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