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Interessenvertretung gedruckte Packungsbeilage

Nachteilige Digitalisierung

Aktuell wird auf EU-Ebene im Rahmen des sogenannten „Pharmapakets" die Einführung der elektronischen Produktinformation (ePI) diskutiert. Mitgliedstaaten können entscheiden, ob gedruckte Packungsbeilage, ePI oder beide Varianten zulässig sind.

Positionen

  • Sichere und barrierefreie Patienteninformation
    Gedruckte Packungsbeilagen müssen auch künftig verpflichtend möglich sein und digitale Lösungen dürfen die Printvariante allenfalls ergänzen. Die gedruckte Packungsbeilage bleibt ein unverzichtbares Medium für eine sichere und barrierefreie Patienteninformation – unabhängig von Alter, technischer Ausstattung oder digitalen Kenntnissen.

Downloads

Gemeinsame Erklärung
13. Oktober 2025
Elektronische Packungsbeilage (ePI)

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Stellungnahme BVDM
28. Mai 2024
Elektronische Packungsbeilage (ePI)

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Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

0711 45044-11
0170 2212122