Die EU-Humanarzneimittel-Richtlinie sieht ein komplementäres Modell vor: die gedruckte Packungsbeilage bleibt neben der elektronischen Arzneimittelinformation (ePI) erhalten.
> EU-Humanarzneimittel-Richtlinie
Sommer 2026
Formelle Annahme durch EU-Parlament
ab 2028
Umsetzung in nationales Recht
Mai 2026
BVDM Positionspapier gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit
Dezember 2025
Trilog zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament
Streichung der Ermächtigung der EU-Kommission zur späteren Abschaffung der gedruckten Packungsbeilage.
Gemeinsam mit dem BVDM setzen sich dmpi und die Verbände aktiv dafür ein, dass
> die Packungsbeilage in Papierform
ein unverzichtbares Medium für eine sichere und barrierefreie Patienteninformation bleibt – unabhängig von Alter, technischer Ausstattung oder digitalen Kenntnissen.
Für Patientensicherheit, Inklusion und den komplementären Ansatz – auf EU- und nationaler Ebene.
BVDM Positionspapier
Gedruckte Packungsbeilagen sichern
12. Mai 2026
Download lock
Gemeinsame Erklärung
13. Oktober 2025
Elektronische Packungsbeilage (ePI)
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Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Partnerverbände:
Unternehmer Baden-Württemberg (UBW)
Bundesverband Druck und Medien (BVDM)
Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (hpv)
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
a.laegeler (at) dmpi-bw.de
0711 45044-11
0170 2212122