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Eintrag vom 20.11.2025

EUDR-Update – Was Sie jetzt wissen müssen

> nächste News aus Die starke Stimme für die Branche

Die Verwirrung um die EUDR ebbt nicht ab, es gibt zahlreiche Nachfragen. Dieser Überblick informiert über die aktuelle Situation, gibt einen Ausblick zu den möglichen Szenarien, lädt ein zu einer Online-Infoveranstaltung exklusiv für Mitglieder und bietet ein Musterschreiben an Abgeordnete zum Download an.

Aktueller Stand (18. November 2025)

  • Die EUDR-Pflichten treten am 30. Dezember 2025 in Kraft. Für kleine und Kleinstunternehmen gilt eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2026.
  • Nicht-KMU müssen ab Inkrafttreten für ihre Produkte Sorgfaltspflichten einhalten, grundsätzlich Sorgfaltserklärungen im EU-Informationssystem TRACES abgeben und je nach Kunde/Produkt die nachgelagerte Lieferkette informieren.
  • KMU in der nachgelagerten Lieferkette sind von eigenen Sorgfaltspflichten und der Abgabe von Sorgfaltserklärungen befreit, sofern diese bereits in der vorgelagerten Lieferkette für das jeweilige Produkt durchgeführt wurden. Sie müssen jedoch ab dem für sie maßgeblichen Zeitpunkt auf behördliche Nachfrage die entsprechende Referenznummer der vorgelagerten Lieferkette vorlegen sowie diese Referenznummer – gegebenenfalls ergänzt um Nachweise zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht – an nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler weitergeben. Zudem sind die Referenznummern von KMU aufzubewahren.

Hinweis: Auch wenn kein eigenes Sorgfaltspflichtverfahren erforderlich ist, tragen kleine und mittlere Unternehmen weiterhin die Verantwortung für die EUDR-Konformität ihrer Produkte.

 

Ausblick

24.–27. November 2025 – Abstimmung im Europäischen Parlament

In diesem Zeitraum findet die entscheidende Abstimmung im Europäischen Parlament statt. Nach aktuellem Stand unterstützen mindestens 16 Mitgliedstaaten eine Verschiebung der EUDR-Umsetzung. Dies deutet darauf hin, dass es im Parlament eine deutliche Tendenz gibt, den Zeitplan anzupassen anzupassen und den Unternehmen zusätzliche Vorbereitungszeit einzuräumen.

 

Mögliche Szenarien nach o.g. Abstimmung

Die politische Lage rund um die EUDR bleibt im Fluss. Welche Regelungen letztlich verabschiedet und welche der nachfolgenden Optionen damit Realität wird, ist derzeit offen.

Option 1: Unverändertes Inkrafttreten der EUDR zum 30.12.2025;
unwahrscheinlich, da trotz der großen Unterschiede in den aktuell diskutierten Vorschlägen meistens jedenfalls eine Teilverschiebung enthalten ist.

Option 2: Verschiebung um 1 Jahr (zunächst) ohne inhaltliche Änderungen (entsprechend dem Vorschlag vom 23.09.2025);
aktuell nicht mehr in der Diskussion, aber eventuell als Minimallösung, falls man sich nicht rechtzeitig auf inhaltliche Änderungen einigen kann.

Option 3: Kommissionsvorschlag vom 21.10.2025;
große Kritik an diesem Vorschlag aus der Praxis, dennoch der wohl konkreteste Vorschlag – trotz diverser Unklarheiten für die praktische Umsetzung.

Option 4: Vorschlag Österreich vom 04.11.2025;
inhaltlich die derzeit beste Lösung für die Wirtschaft, allerdings ohne erkennbare Mehrheit.

Option 5: Kompromisstext vom 10.11.2025;
unwahrscheinlich, da bereits eine Überarbeitung angekündigt wurde.

Die Verschiebung hat eine gewisse Wahrscheinlichkeit, wir hoffen darauf und setzen uns dafür ein („Stop the Clock“). KMUs könnten dann eine Verschiebung bis mindestens Ende 2026 bekommen. Eine inhaltliche Überarbeitung hätte dann ebenfalls eine Chance, zugleich lässt sich das nicht vorhersagen, unsere Forderungen inhaltlicher Art finden Sie im nachfolgenden Abschnitt.

 

Appell an die Politik

Die Verbände fordern in einem „STOP THE CLOCK“-Verfahren die Verschiebung der EUDR für mindestens 1 Jahr und Nachbesserung in folgenden Punkten:

  • Fokus auf den Erstinverkehrbringer
    Nicht jeder Akteur entlang der Wertschöpfungskette soll gleich stark belastet werden, sondern der Schwerpunkt der Nachweispflicht soll bei denjenigen liegen, die die Produkte zuerst in den Markt bringen.
  • Keine Verlagerung der Datenlast auf Unternehmen
    Insbesondere KMU sollten vor überbordender Bürokratie geschützt werden und nicht dazu verpflichtet werden Referenznummern in der Lieferkette zu übermitteln.
  • Null-Risiko-Kategorie
    Für Materialien aus Ländern mit sehr geringem Entwaldungs- und Waldschädigungsrisiko soll eine erleichterte Regelung gelten, um nicht unverhältnismäßig hohe Anforderungen für geringes Risiko anzusetzen.

Statement BVDM
10. November 2025

EUDR: Stop the Clock
Download

 

Online-Infoveranstaltung

infoKompakt EUDR-Update
(exklusiv für Mitglieder)
Informationen zum aktuellen Stand und den sich daraus ableitenden Handlungsempfehlungen
Do 4. Dezember 2025, 14 – 15 Uhr
News mit Teilnahmelink infoKompakt EUDR-Update
(Teilnahmelink erst nach Mitglieder-Login abrufbar)

 

Musterschreiben

Die dmpi-Industrieverbände rufen die Unternehmen weiterhin dazu auf, Abgeordnete des EU-Parlaments und des Bundestages direkt zu kontaktieren, um ihnen zu verdeutlichen, welche Auswirkungen die EUDR und insbesondere die aktuelle Planungsunsicherheit auf ihre Geschäftstätigkeit hat. Dr. Guido Spachtholz, Geschäftsführer HERMA und dmpi-Vorstandsmitglied hat dies bereits getan. Lesen Sie seinen Appell an die Politik:

dmpi-News: EUDR Appell an die Politik

Machen Sie mit und schreiben Sie Ihrer/Ihrem Abgeordneten:

EUDR: Musterbrief Forderungen
27. Oktober 2025
Download

 

Weitere Infos

Sie haben noch Fragen zur EUDR: Erhalten Sie weitere Infos auf unserer Webseite oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Überblickseite Interessenvertretung EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Sie möchten den bisherigen Verlauf im Detail nachvollziehen? Nutzen Sie die News-Zeitleiste

dmpi-News (13. Nov 2025): EUDR: Parlamentsbeschluss am 13. November macht Verschiebung noch möglich
dmpi-News (11. Nov 2025): EUDR: STOP THE CLOCK!
dmpi-News (28. Okt 2025): Verwirrung um die EUDR – Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten 
dmpi-News (22. Okt 2025): Halbherzige Änderungsvorschläge der EU-Kommission – Auswirkungen auf Druckereien

Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

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Geschäftsführer

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