Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgelegt. Die angekündigte Verschiebung um ein Jahr fehlt darin allerdings ebenso wie eine Null-Risiko-Kategorie und echte Entlastungen für nachgelagerte Unternehmen. Über die Änderungen informiert der BVDM die Mitglieder der Verbände Druck und Medien am 5. November 2025.
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
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