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Eintrag vom 13.11.2025

EUDR: Parlamentsbeschluss am 13. November macht Verschiebung noch möglich

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Am 13. November hat das EU-Parlament beschlossen, die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens (ohne Ausschussberichte) zuzulassen. Das bedeutet: Eine Verschiebung könnte noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Die endgültige Abstimmung dazu wird in der Woche ab dem 24. November erwartet. Der BVDM fordert die sofortige Aussetzung für mindestens 12 Monate (STOP THE CLOCK) und informiert am 4. Dezember in einer Online-Infoveranstaltung für Mitglieder.

Siehe dmpi-News EUDR: STOP THE CLOCK vom 11. November 2025

Online-Infoveranstaltung
EUDR Update
Do 4. Dezember, 14 – 15 Uhr
exklusiv für Mitglieder
Für Teilnahmelink bitte einloggen

I. Was schlägt die EU-Kommission vor?

Mit ihrem Vorschlag vom 21. Oktober 2025 will die Kommission die EUDR in mehreren Punkten anpassen:

  • Für mittlere und große Unternehmen bleibt die Anwendung der Verordnung ab 30. Dezember 2025 bestehen, allerdings mit einer Übergangsfrist bis 30. Juni 2026, in der keine Kontrollen und Sanktionen vorgesehen sind.
  • Für kleine und Kleinstunternehmen soll die Anwendung erst ab 30. Dezember 2026 erfolgen.
  • Nur Erstinverkehrbringer sollen künftig eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement, DDS) gegenüber dem EU-Informationssystem abgeben.
  • Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette (z. B. Druckereien, die ihr Papier innerhalb der EU kaufen) sollen keine DDS mehr abgeben müssen. Diese sollen aber die DDS-Referenznummern des Erstinverkehrbringers entlang der gesamten Lieferkette weitergeben.

Auswirkungen des Kommissionsvorschlags auf die Druckindustrie

Für die Druckindustrie bedeutet der Vorschlag zwar einerseits eine Entlastung, da die Pflicht zur Abgabe eigener DDS entfällt. Andererseits könnte der Verwaltungsaufwand sogar steigen, da die Druckereien künftig hunderte bis tausende Referenznummern verwalten und ihren Produkten zuordnen müssten.  

II. Politische Lage: Uneinigkeit in Rat, Parlament und Kommission

  1. Positionierung im Europäischen Rat

Beim Treffen des EU-Umweltrats am 4./5. November forderte Österreich eine Aussetzung der EUDR um ein Jahr mit anschließender Überarbeitung – ein Vorschlag, der Unterstützung von 15 Mitgliedstaaten fand.

Deutschland hat sich bislang dazu nicht positioniert, da sich Umwelt- und Landwirtschaftsministerium offenbar nicht einigen konnten. Laut Informationen aus einem Gespräch des BVDM mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) wird ein deutscher Vorschlag zur Verschiebung vorbereitet. Der Landwirtschaftsminister setzt sich, neben der Forderung nach einer Verschiebung um 12 Monate, bisher hauptsächlich für eine (umstrittene) „Null-Risiko-Kategorie“ ein, die deutschen Waldbesitzern zugutekommen soll – eine Entlastung der nachgelagerten Lieferkette ist dort bislang kaum Thema.

Der dänische Ratsvorsitz hat inzwischen einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der die Änderungsvorschläge der EU-Kommission vom 21. Oktober 2025 um die Verschiebung der EUDR für alle Unternehmen um ein Jahr ergänzt. Dieser Vorschlag wurde am 12. November im Ausschuss der Ständigen Vertreter diskutiert. Dort gibt es noch einen schwedischen Gegenvorschlag, in dem die Pflicht zur Weitergabe der Referenznummern gestrichen wurde. Bisher konnte keine Einigung erzielt werden, die Diskussion soll am Freitag, 14. November mit einem neuen Kompromissvorschlag des Ratsvorsitzes fortgesetzt werden. Ob sich der Rat auf eine reine Verschiebung um 12 Monate für alle Unternehmen oder darüber hinaus auch auf inhaltliche Änderungen einigen wird, ist derzeit offen.

  1. Europäisches Parlament: Beschlussfassung bis Ende November

EU-Umweltkommissarin Roswall hat den Kommissionsvorschlag am 11. November im Umweltausschuss (ENVI) vorgestellt. Das Parlament ist bisher gespalten: Während die EVP sowie Rechte und Konservative eine Verschiebung und Vereinfachungen befürworten, lehnen Sozialdemokraten, Linke und Grüne Änderungen ab.

In der Sitzung am 13. November hat das Parlament beschlossen, die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens (ohne Ausschussberichte) zuzulassen. So lässt sich zumindest noch in diesem Jahr eine Verschiebung umsetzen. Die endgültige Abstimmung wird in der Woche ab dem 24. November erwartet.

  1. Europäische Kommission

Die EU-Kommission hält bisher an ihrem Vorschlag vom 21. Oktober fest. Sollte dieser scheitern und keine Einigung mit Rat und Parlament gefunden werden, gilt die EUDR ohne Änderungen wie geplant ab dem 30. Dezember 2025.

III. Position und Aktivitäten des BVDM

Der BVDM hat sich am 6. November 2025 im Rahmen eines Gesprächs mit der EVP-Berichterstatterin Christine Schneider (MdEP) erneut für eine zwölfmonatige Verschiebung der EUDR sowie für deutliche Entlastungen der nachgelagerten Lieferkette eingesetzt.

Der BVDM unterstützt zudem Initiativen von ZDH und Intergraf und hat im Vorfeld der aktuellen Beratungen im Rat und im Europäischen Parlament erneut Statements an die zuständigen Bundesministerien und die Abgeordneten des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments (ENVI) übermittelt.

Der BVDM setzt sich weiterhin für ein „Stop-the-Clock“-Verfahren und eine grundlegende Überarbeitung der EUDR ein. Ziel ist eine EUDR, die die nachgelagerte Lieferkette, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, nicht überfordert.

Weitere Infos zur EUDR finden Sie auf unserer Webseite und beim BVDM:
Interessenvertretung EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
BVDM-Branchenportal EUDR

Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
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