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Recht & Sozialpolitik

Die Tarifautonomie ist ein unschätzbares Gut

Auf ihrer Grundlage schließen Verbände und Gewerkschaften Tarifverträge ab. Die Unabhängigkeit von staatlichem Einfluss und das verantwortungsvolle Zusammenwirken der Tarifpartner sind ein Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Auch wenn es nicht immer einfach ist, die unterschiedlichen Interessen unter einen Nenner zu bringen, ist die Alternative hierzu, die umfassende staatliche Regulierung, kein Vorteil für die Unternehmen.

Denn die Politik neigt dazu, Wahlkampfgeschenke zu Lasten der Unternehmen machen. Daher setzen wir uns auch in Zukunft für die gelebte Tarifautonomie ein.

Justitia auf Ihrer Seite

Das Arbeits- und Sozialrecht wird immer komplexer, Gesetze ändern sich häufig, ebenso die Rechtsprechung. Jeder Unternehmer benötigt heute einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Berater und zwar in jedem „Stadium“ eines Arbeitsverhältnisses, d. h. von der Stellenausschreibung bis zur Kündigung.

Wir sind spezialisiert auf die Belange unserer Branchen.

Unsere Anwälte beraten und unterstützen Sie in allen Gebieten der täglichen Personalarbeit wie z. B.:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen,
  • Fragen zur Teilzeit, Elternzeit, Altersteilzeit, Kurzarbeit,
  • Unterstützung bei der Entwicklung von flexiblen Arbeitszeitregelungen und Schichtplänen
  • Beratung in allen Fragen des Tarifvertrags
  • Rechtliche Fragen der Ausbildungsverhältnisse inklusive Vertretung bei Schlichtungsverfahren vor der IHK
  • Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
  • Unterstützung bei der Arbeit mit dem Betriebsrat (Beratung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Beratung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen, Vertretung in Einigungsstellen)
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit ver.di (Verhandlung von Firmentarifverträgen wie z. B. SanierungsTV, TV zur Maschinenbesetzung, Beschäftigungssicherung)

Wir unterstützen Sie auch in anderen branchenbezogenen Rechtsfragen. Und natürlich vertreten wir Sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Die hierfür anfallenden Anwaltskosten sind im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Unsere Rechtsabteilung erreichen Sie:
Mo – Do 8 – 18 Uhr und Fr 8 – 17 Uhr

News

Recht
News Recht & Sozialpolitik 25.03.2026 Krank nach Kündigung – Erschütterung des Beweiswerts der AU-Bescheinigung?
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Arbeitnehmer nach Zugang einer Kündigung kurzfristig erkranken und unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausfallen. Für Arbeitgeber stellt sich in solchen Konstellationen regelmäßig die Frage, unter welchen Voraussetzungen der grundsätzlich hohe Beweiswert einer AU-Bescheinigung erschüttert werden kann.
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Recht
News Recht & Sozialpolitik 24.03.2026 Anzeige bei Massenentlassung ist Voraussetzung für wirksame Kündigung
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die rechtzeitige Anzeige bei der Agentur für Arbeit ist eine Voraussetzung für die Wirksamkeit von Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen. Unterlässt der Arbeitgeber diese Anzeige, sind die Kündigungen unwirksam. Der Fehler kann nicht dadurch geheilt werden, dass die Anzeige später nachgeholt wird. Eine verspätete Anzeige führt daher nicht dazu, dass die Kündigungen 30 Tage nach der Nachholung wirksam werden.
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Recht
News Recht & Sozialpolitik 18.03.2026 Außerordentliche Kündigung nach Tätlichkeit gegenüber Vorgesetzten
Ein tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen oder Vorgesetzten stellt eine schwerwiegende Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten dar. Bei schweren Tätlichkeiten kann bereits ein einmaliger Vorfall einen wichtigen Grund zur Kündigung bilden, ohne dass zuvor eine Abmahnung erforderlich ist. Ob dies auch gilt, wenn keine erhebliche Gewalteinwirkung vorliegt, hatte im vorliegenden Fall das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen zu entscheiden.
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Ansprechpartner

Gabriele Waidelich

Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


0711 45044-22
0175 3394399

Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


0711 45044-23
0175 3394406

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Downloads

Arbeitsrecht Leitfäden + FAQs

Bundesministerium der Finanzen: FAQ-Aktivrente
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BDA-Handreichung zur Befristung ab Erreichen der Regelaltersgrenze
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Einstiegshilfe Gefährdungsbeurteilung MuSchG für KMU (11/ 2025)
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BVDM-Leitfaden: Arbeit an Heiligabend und Silvester (11/2025)
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HPV-Leitfaden: Minijob und Midijob (11/2025)
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HPV-Leitfaden: Mindestlohn (11/2025)
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HPV-Leitfaden: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (02/2026)
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HPV Leitfaden Urlaubsverfall (12/2025)
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BVDM-Leitfaden: Ferienbeschäftigung (06/2022)
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BDA-Leitfaden Betriebsrätemodernisierungsgesetz (06/2021)
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BDA-FAQ: Arbeitsschutzverordnung und mobile Arbeit (11/2021)
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Arbeitsrecht: Aktuelle Gesetzesänderungen

GDM-Handlungshilfe: EU-Meldepflichten (07/2019)
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Muster-Widerrufsbelehrung bei Verwendung eines Widerrufsbuttons (2/2026)
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Sozialversicherung

Rechengrößen Sozialversicherung (2026)
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Digitalisierung

BVDM-Leitfaden: Verwendung von KI-Systemen (06/2025)
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Beispiel-Verarbeitungsverzeichnisse nach der DSGVO (03/2019)
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Musterverträge Auftragsverarbeitung (03/2018)
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Datenschutzerklärung Muster (Stand 03/2018)
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Datenschutz – Checklisten nebst Erläuterungen (10/2017)
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Politische Werbung

Factsheet Intergraf: Political Advertising (07/2025)
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Handreichung zur TTPW-Verordnung (01/2026)
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Produktsicherheit

BVDM-Leitfaden zu Produktsicherheitsverordnung (10/2024)
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Muster für eine Risiko-Analyse (12/2024)
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