Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) informiert zu einem Urteil vom 5. September 2025 des Landesarbeitsgerichtes Hamm, welches entschieden hat, dass eine fristlose Kündigung wirksam sein kann, wenn ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegt, die ohne Arztkontakt ausgestellt wurde.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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