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Eintrag vom 19.11.2025

Verlängerung der „Probezeit“ in Ausnahmefällen

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Häufig kommt die Frage auf, wie die Probezeit von kürzlich eingestellten Mitarbeitern verlängert werden kann. Oft war der Mitarbeiter mehrere Monate der Probezeit erkrankt oder man ist sich am Ende der Probezeit nicht sicher, ob er seine Leistung noch steigern kann und so doch noch überzeugt. Hierfür würde man ihm gerne eine zweite Bewährungschance einräumen.

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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