Der Arbeitgeber wollte alles „richtig“ machen: Die Kündigung sollte persönlich im Betrieb übergeben werden. Kein Einwurf, kein Einschreiben – ein Gespräch, ein Blatt Papier, klare Verhältnisse. Im Büro des Arbeitnehmers legte der Arbeitgeber die Kündigung vor den Arbeitnehmer auf den Tisch. Der Arbeitnehmer reagierte sofort: Er sagte nichts, stand auf, verließ den Raum – und nahm das Schreiben nicht in die Hand.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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