Arbeitgeber stellen gekündigte Arbeitnehmer oftmals bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit frei, denn oft ist eine sinnvolle weitere Zusammenarbeit aufgrund der Kündigungssituation nicht mehr möglich. Im Regelfall wird die Übergabe laufender Arbeiten und die Herausgabe von Betriebsmitteln noch abgewickelt und der Mitarbeiter danach bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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