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Eintrag vom 23.04.2026

AGB-Kontrolle bei Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag

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Arbeitgeber stellen gekündigte Arbeitnehmer oftmals bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit frei, denn oft ist eine sinnvolle weitere Zusammenarbeit aufgrund der Kündigungssituation nicht mehr möglich. Im Regelfall wird die Übergabe laufender Arbeiten und die Herausgabe von Betriebsmitteln noch abgewickelt und der Mitarbeiter danach bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freigestellt.

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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