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Umweltwerbung (Green Claims + EmpCo + UWG)

Aktuelles

Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo-R) und das dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten
ab 27. September 2026
EmpCo (deutsch)
UWG

  • Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich" oder „klimaneutral" sind nur noch zulässig, wenn sie durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung — etwa den Blauen Engel oder das EU-Umweltzeichen — nachgewiesen werden können.
  • Siegel müssen künftig auf einem öffentlich nachvollziehbaren Zertifizierungssystem basieren — andernfalls gelten sie als irreführend.
  • Aussagen wie „klimaneutral gedruckt" sind verboten, soweit sie sich allein auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen.

Die für 2027 vrogesehene EU-Richtlinie „Green Claims" hätte ein verpflichtendes Vorab-Zertifizierungsverfahren für sämtliche Umweltaussagen bedeutet. Gemeinsam mit über 20 weiteren Wirtschaftsverbänden hatten sich dmpi und BVDM bereits im Frühjahr 2025 erfolgreich gegen dieses Vorhaben positionieren können. Die Kritik aus der Wirtschaft zeigte Wirkung: Die geplante Green-Claims-Richtlinie wurde im Juni 2025 gestoppt.

Historie

April 2026
Verbändebrief an Bundesregierung: Forderung nach Abverkaufsfristen

November 2025
Verbändebrief an Mitglieder des Bundestages: Forderung nach Übergangsregelungen und Abverkaufsfristen

Juli 2025
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Positionen

Gemeinsam mit dem BVDM setzen sich dmpi und die Verbände aktiv dafür ein, dass

  • kein „Gold-Plating“ durch nationale Zusatzanforderungen bei strenger 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt,
  • die neuen Regeln nur im B2C-Bereich (gegenüber Verbraucher*innen), nicht im B2B-Verhältnis Anwendung finden,
  • hochwertige branchenspezifische Nachhaltigkeitssiegel, insbesondere der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände anerkannt werden,
  • verhältnismäßige Prüfintervalle für Zertifizierungssysteme, d.h. keine jährliche Überprüfungspflicht gelten,
  • angemessene Übergangsregelungen und Abverkaufsfristen für bereits produzierte Waren, Verpackungen und Druckerzeugnisse erfolgen.

Besonders dringlich ist das Thema Übergangsregelungen: Verpackungen und Druckerzeugnisse werden bis zu 18 Monate oder länger im Voraus produziert. Eine Vernichtung von Waren, die lediglich nicht-konforme Umweltlabel tragen, wäre ökologisch wie wirtschaftlich unverhältnismäßig — und würde das eigentliche Ziel der Richtlinie konterkarieren.

Positionen

dmpi und die Verbände bieten Unterstützung für die Umsetzung – exklusiv für Mitgliedsunternehmen:

  • Newsletter, Rundschreiben
  • Infoveranstaltungen, Workshops
  • Leitfäden, Musterbriefe, etc.
  • Beratung bei Einzelfragen

Downloads

BVDM Leitfaden
FAQ: Neue Anforderungen an Umweltaussagen
Juli 2026

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Stellungnahme BVDM
1. Oktober 2025
EmpCo-Richtlinie

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Stellungnahme BVDM
25. Juli 2025
EmpCo-Richtlinie

Download

Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

0711 45044-11
0170 2212122