In einem aktuellen arbeitsrechtlichen Verfahren musste sich ein spanisches Gericht – hier vor dem Sozialgericht Alicante – mit einem ungewöhnlichen und auf den ersten Blick paradox erscheinendem Fall beschäftigen. Einer Arbeitnehmerin wurde wegen wiederholten „Zu-Früh-Kommens“ die Kündigung ausgesprochen. Das Gericht erachtete die Kündigung als gerechtfertigt (Sozialgericht Nr. 3 (Alicante), Entscheidung vom 01.12.2025)
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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