In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Rostock vom 13.05.2025 hat sich das Gericht mit der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung in der Wartezeit und während der sechsmonatigen Probezeit einer Chefärztin auseinandergesetzt.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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