Kurzarbeit ist nach wie vor ein bewährtes Instrument, um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Beschäftigung zu sichern und Unternehmen finanziell zu entlasten.
Im Download stellen wir Ihnen die aktualisierte 11. Auflage unseres HPV-Leitfadens „Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld“ bereit. Der Leitfaden wurde erstmals im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erstellt und seitdem regelmäßig – zuletzt im Juli 2025 – überarbeitet.
In der aktuellen Fassung wurde insbesondere in Kapitel C. „Kurzarbeitergeld nach § 95 ff. SGB III“ ein neuer Abschnitt zur einseitigen Anordnung des Abbaus von Plusstunden aufgenommen (vgl. gelbe Markierung). Zudem wurde unter C.II.2.a. zur Bezugsdauer ein Hinweis auf die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung ergänzt, die seit dem 01.01.2026 gilt.
HPV-Leitfaden: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (02/2026)
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Gabriele Waidelich
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
g.waidelich (at) dmpi-bw.de
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