Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres, d.h. der zurückliegenden zwölf Monate, länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind Arbeitgeber verpflichtet, den jeweiligen Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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