Während weiterhin ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf sich warten lässt, ist im Bereich der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern jüngst eine weitere Entscheidung ergangen. Das Landgericht (LG) Bochum hat über eine Entgeltbenachteiligung einer Fremdgeschäftsführerin wegen des Geschlechts entschieden.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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