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Eintrag vom 13.05.2026

Fristlose Kündigung – Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer auch im Urlaub zügig anhören

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Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt: Wer als Arbeitgeber bei einer fristlosen (Verdachts-) Kündigung zu lange wartet, riskiert die Unwirksamkeit der Kündigung. Das gilt auch dann, wenn der betroffene Arbeitnehmer gerade im Urlaub ist. Urlaub bedeutet kein automatisches Kontaktverbot.

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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