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Eintrag vom 12.05.2026

BG ETEM: Neuer Gefahrtarif ab 1. Januar 2027

In regelmäßigen Abständen überprüft und überarbeitet die BG ETEM die Gefahrklassen, die Bestandteil des Gefahrtarifs sind. Diese bilden zusammen mit anderen Faktoren die Grundlage für die Beiträge zur BG ETEM. Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 wird es zu Änderungen im Gefahrtarif kommen, die voraus­sichtlich zu einem Anstieg der Beiträge für Unternehmen der Druckindustrie und der Papierverarbeitung an die BG ETEM führen werden. Der BVDM informiert in einem infoKompakt am Mi 1. Juli 2026 von 14 – 16 Uhr über die Neuerungen.