Im Kündigungsfall wird aufgrund der neueren BAG-Rechtsprechung öfter mal die Entgeltfortzahlung bei einer nach der Kündigung auftretenden Erkrankung verweigert. Aber Vorsicht: Die Beweislast bei der Erschütterung des Beweiswertes der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt zunächst beim Arbeitgeber!
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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