Personalgespräche und Arbeitsbesprechungen gehören zum betrieblichen Alltag. Sie dienen nicht nur der Kommunikation zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden, sondern sind auch ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalpolitik. Dennoch kommt es in der Praxis vor, dass Arbeitnehmer eine Einladung zu einem Gespräch ablehnen oder die Teilnahme verweigern.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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