Wenn ein Feiertag auf ein Wochenende fällt, empfinden manche Arbeitnehmer dies als Benachteiligung, weil sie meinen, ihnen gehe dadurch ein ihnen zustehender freier Arbeitstag verloren. Der DGB Bayern forderte daher anlässlich des in diesem Jahr auf einen Samstag fallenden Feiertages Allerheiligen eine gesetzliche Regelung, wonach der „ausgefallene“ freie Arbeitstag am folgenden Werktag nachzuholen sei (FAZ v. 01.11.2025).
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
s.schomerus (at) dmpi-bw.de
0711 45044-26
0151 10351915