Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann teilweise hinzuverdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen – mit der sog. Aktivrente. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Ab wann gilt die Aktivrente? Wer kann sie nutzen? Fragen und Antworten im Überblick.
Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht
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