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Eintrag vom 17.12.2025

Einstiegshilfe zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

Gemäß § 10 Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, für jede Tätigkeit der jeweiligen Mitarbeiterinnen die potenziellen Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Zudem obliegt es dem Arbeitgeber die hieraus resultierenden etwaigen Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Beschäftigte bzw. ihr Kind zu treffen.

Recht

Ansprechpartnerin

Svenja Schomerus

Svenja Schomerus
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Arbeits- und Sozialrecht


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