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Eintrag vom 24.07.2025

EU-Kommission forciert Digitalisierung von Gebrauchsanleitungen

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Die EU-Kommission beabsichtigt im Zuge des Bürokratieabbaus, produktrechtliche Anforderungen zu vereinfachen. Unter anderem soll es künftig für zahlreiche Produkte ausdrücklich zulässig sein, Gebrauchsanleitungen in digitaler Form bereitzustellen. Der BVDM spricht sich in dem dazu laufenden Konsultationsverfahren für die Beibehaltung gedruckter Gebrauchsanleitungen aus und ruft betroffene Druck- und Medienunternehmen auf, dies ebenfalls zu tun.

Recht

Downloads

BVDM-Hintergrundpapier zum EU-Kommissionsvorschlag
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Positionspapier des BVDM zum EU-Kommissionsvorschlag (deutsch)
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Positionspapier des BVDM zum EU-Kommissionsvorschlag (englisch)
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Argumente für gedruckte Gebrauchsanleitungen:
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Ansprechpartner

Dr. Alexander Lägeler

Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer

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