Die EU-Kommission beabsichtigt im Zuge des Bürokratieabbaus, produktrechtliche Anforderungen zu vereinfachen. Unter anderem soll es künftig für zahlreiche Produkte ausdrücklich zulässig sein, Gebrauchsanleitungen in digitaler Form bereitzustellen. Der BVDM spricht sich in dem dazu laufenden Konsultationsverfahren für die Beibehaltung gedruckter Gebrauchsanleitungen aus und ruft betroffene Druck- und Medienunternehmen auf, dies ebenfalls zu tun.
BVDM-Hintergrundpapier zum EU-Kommissionsvorschlag
Download lock
Positionspapier des BVDM zum EU-Kommissionsvorschlag (deutsch)
Download lock
Positionspapier des BVDM zum EU-Kommissionsvorschlag (englisch)
Download lock
Argumente für gedruckte Gebrauchsanleitungen:
Download lock
Dr. Alexander Lägeler
Geschäftsführer
a.laegeler (at) dmpi-bw.de
0711 45044-11
0170 2212122