Mit ihrer Empfehlung vom 30.7.2025 rät die EU-Kommission kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen, dafür die Vorgaben des VSME-Standards anzuwenden. Berichtspflichtige Unternehmen sowie Banken, Versicherungen u. s. w., die von den KMU Nachhaltigkeitsinformationen benötigen, sollen ihre Auskunftsverlangen soweit wie möglich auf die im VSME-Standard enthaltenen Berichtspunkte beschränken, um eine übermäßige Belastung der KMU durch individuelle Nachhaltigkeitserklärungen zu vermeiden. Der VSME-Standard liegt nunmehr auch in einer offiziellen deutschen Fassung vor.
Heinz Klos
Technischer Berater
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