Wir informierten Sie bereits im Sommer vergangenen Jahres über die Obliegenheiten des Arbeitgebers Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über (Rest-) Urlaubsansprüche zu informieren, um einen Verfall herbeizuführen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Newseintrag auf unserer Homepage vom 7. August 2019.
www.dmpi-bw.de/verfall-urlaubsanspruch
Wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, einen entsprechenden Hinweis an Ihre Mitarbeiter im Frühjahr diesen Jahres zu geben. Musterformulierungen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.