Wir informierten Sie bereits im Sommer vergangenen Jahres über die Obliegenheiten des Arbeitgebers Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen über (Rest-) Urlaubsansprüche zu informieren, um einen Verfall herbeizuführen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Newseintrag auf unserer Homepage vom 7. August 2019.
www.dmpi-bw.de/verfall-urlaubsanspruch
Wir möchten Sie an dieser Stelle daran erinnern, einen entsprechenden Hinweis an Ihre Mitarbeiter im Frühjahr diesen Jahres zu geben. Musterformulierungen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.
Wiebke Schnelle (LL.M.)
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
w.schnelle (at) dmpi-bw.de
0711 45044-24
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