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Eintrag vom 26.02.2020

BAG: Feiertagsvergütung für Zeitungszusteller

Das BAG hat mit Urteil vom 16. Oktober 2019 (Az. 5 AZR 352/18) entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Regelung gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltfortzahlung am Feiertag verstößt, wenn der Zeitungszusteller verpflichtet wird die Abonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern, aber andererseits festlegt, dass als Arbeitstage nur solche Tage gelten, an denen die Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen.

Recht
Madlena Gänsbauer

Madlena Gänsbauer
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht


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