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Eintrag vom 26.02.2020

Konzept zur Bußgeldzumessung bei Verstößen von Unternehmen gegen den Datenschutz

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat im Oktober 2019 ein Konzept zur Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorgelegt.

Recht
Martin Stier

Martin Stier
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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