Anfang Januar sind neue Regelungen im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Damit hat sich die Bezeichnung der für Druckereien zuständigen Streitschlichtungsstelle sowie deren E-Mail-Adresse geändert. Zur Vermeidung von Abmahnrisiken sollten die entsprechenden Angaben in den erforderlichen Hinweisen angepasst werden.
Wiebke Schnelle (LL.M.)
Rechtsassessorin Arbeits- und Sozialrecht
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