Anfang Januar sind neue Regelungen im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten. Damit hat sich die Bezeichnung der für Druckereien zuständigen Streitschlichtungsstelle sowie deren E-Mail-Adresse geändert. Zur Vermeidung von Abmahnrisiken sollten die entsprechenden Angaben in den erforderlichen Hinweisen angepasst werden.